T&C
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON Das3D Visualization - von Thomas Parisi
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form verwendet; die Angaben beziehen sich jedoch auf alle.
1. Anbieter
Das3D Visualization - by Thomas Parisi (im Folgenden Das3D) bietet IT-Dienstleistungen in den Bereichen Hardware, Software, Server, Schulung, Installation, Support, Vertrieb und 3D-Grafik über www.das3d.ch und über www.rhinoceroshop.ch an. Sie bietet dem Kunden alles aus einer Hand und agiert als Generalunternehmer in ihrem Bereich. Das Team von Das3D besteht aus kompetenten und zertifizierten Fachleuten.
2. Umfang
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Erbringung sämtlicher Dienstleistungen gegenüber dem Kunden und gelten somit für die unter Punkt 1 genannten Bereiche sowie für die sonstigen Dienstleistungen, die Das3D direkt und indirekt für den Kunden erbringt. Sie sind integraler Bestandteil der jeweiligen Verträge und Aufträge zwischen dem Kunden und Das3D.
Diese AGB haben Vorrang vor allen älteren Bestimmungen und Verträgen. Nur Bestimmungen aus Einzelverträgen oder Auftragsbestätigungen, die die Bestimmungen dieser AGB konkretisieren, gehen diesen AGB vor.
Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die AGB von Das3D an. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, auch wenn die AGB des Kunden bei der Bestellung als vorrangig gekennzeichnet sind.
Die AGB gelten für alle künftigen Beziehungen zwischen dem Kunden und Das3D, ohne dass es einer ausdrücklichen Bestätigung bedarf.
3. Dienstleistungen
Das3D erfüllt seine Verpflichtungen, indem es die vereinbarten Leistungen bei Vertragsabschluss fachgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt unter Berücksichtigung von Dringlichkeit, Aufwand, Kosten und Qualität der Lösung erbringt. Die Leistungserbringung kann per Telefon, E-Mail, Fernwartung oder vor Ort beim Kunden erfolgen. Erforderlichenfalls ist Das3D ausdrücklich berechtigt, Dritte (z.B. Hilfspersonen) einzuschalten oder Subunternehmer mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu beauftragen. Das3D plant eigenständig die Zeit und die notwendigen Ressourcen für die Leistungserbringung. Dabei berücksichtigt sie die Bedürfnisse und Prioritäten des Kunden.
Die Mitarbeiter von Das3D handeln bei der Erbringung von Dienstleistungen stets im Auftrag und im Namen des Kunden, gegenüber Mitarbeitern des Kunden und gegenüber Dritten (z.B. Kunden, Partnern, Lieferanten, ...).
Die von Das3D zu erbringende Leistung wird im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung beschrieben. Je nach Notwendigkeit und zur Erledigung des Auftrages kann hiervon abgewichen werden, z.B. bei unvorhergesehenen Ereignissen oder Notfällen. Dieser Mehraufwand wird dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Bei Supportanfragen per Telefon oder Ticket ergreift der zuständige Techniker von Das3D auf der Grundlage seiner Analyse und der Fehlerbeschreibung des Kunden die angemessenen und geeigneten Maßnahmen zur Fehlerbehebung.
Die Leistungen von Das3D sind in keiner Weise Werkverträge und es gibt keine Erfolgsgarantie. Ausgenommen sind die Leistungen, die zuvor zwischen dem Kunden und Das3D ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart worden sind.
Der Kunde kann den Antrag auf Erbringung einer Leistung im Einzelfall jederzeit zurückziehen, ohne den Vertrag zu verletzen.
4. Abschluss des Vertrags
Ein Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Angebots oder durch die Genehmigung des Angebots per E-Mail zustande. Im Falle von Supportanfragen kommt der Vertrag durch die Anfrage des Kunden per Telefon, E-Mail oder im Online-Shop zustande. Das Angebot von Das3D kann auch durch konkludentes Handeln angenommen werden, indem der Kunde die Dienstleistung von Das3D in Anspruch nimmt oder nutzt oder Produkte (inkl. Lizenzen) von Das3D erwirbt oder nutzt.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass die Ansprechpartner für Das3D unterschriftsberechtigt sind oder über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um Aufträge an Das3D zu erteilen.
Der Kunde trifft alle Vorkehrungen, die für die Erbringung der Dienstleistung durch Das3D erforderlich sind, wie z.B. den Zugang zu seinen Räumlichkeiten. Er stellt bei Bedarf oder auf Anfrage geeignete Informationen oder Unterlagen zur Verfügung und gibt im Falle von Supportfällen eine möglichst genaue Beschreibung des Problems. Er gibt korrekte Informationen über die Lauffähigkeit seines Systems. Kommt es zu Verzögerungen oder Mehraufwand von Das3D, weil der Kunde diesen Pflichten nicht nachgekommen ist, werden ihm diese Aufwendungen in Rechnung gestellt.
Der Kunde ist in vollem Umfang für die sichere Verwahrung seiner Zugangsdaten und Passwörter verantwortlich. Ferner versichert er, dass er alle Lizenzen ordnungsgemäß erworben hat.
Bei Vertragsabschluss verfügt der Kunde über die notwendigen Mittel, um die Kosten von Das3D zu begleichen. Der Kunde bezahlt Das3D für seine Leistungen nach den vereinbarten Stundensätzen.
6. Lieferungen
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von Das3D bzw. des entsprechenden Softwarehauses. Bis zu diesem Zeitpunkt darf der Kunde nicht über die Produkte verfügen, sie insbesondere weder verkaufen noch vermieten oder verpfänden.
Der Kunde hat die Ware bei Anlieferung auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen und etwaige Abweichungen von der Bestellung unverzüglich zu rügen. Ohne Rückmeldung des Kunden innerhalb von 10 Kalendertagen gilt die gelieferte Ware als angenommen. Ein Umtausch von Produkten ist generell ausgeschlossen. Dienstleistungen von Das3D gelten als abgenommen, wenn die Übergabe an den Kunden bzw. die Einarbeitung des Kunden erfolgt ist und der Kunde nicht ausdrücklich Mängel gerügt hat.
Die von Das3D angegebenen Fristen sind Richtwerte und ohne ausdrückliche Zusicherung von Das3D nicht verbindlich. Ohne eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zahlt Das3D unter keinen Umständen Verzugszinsen; eine solche Vereinbarung muss immer schriftlich erfolgen.
7. Preise
Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind Das3D-Angebote in der Regel 10 Kalendertage lang gültig.
Der Zeitaufwand für Dienstleistungen wird geschätzt und kann von dieser Richtlinie abweichen, insbesondere bei unvorhergesehenen Ereignissen. Es werden immer die tatsächlich geleisteten Stunden in Rechnung gestellt. Der Aufwand wird in 30-Minuten-Intervallen abgerechnet. Muss der Das3D-Mitarbeiter die Leistung beim Kunden oder an einem anderen vom Kunden bestimmten Ort erbringen, fallen Reisekosten und ggf. weitere Auslagen wie z.B. Übernachtungskosten an.
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und, sofern keine besonderen Preise schriftlich vereinbart wurden, die Standard-Stundensätze von Das3D. Bei Produkten von Drittanbietern, wie z.B. Hardware, Software oder Lizenzen, können sich die Preise zwischen Angebot und Auftragsbestätigung ändern. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Tagespreise unserer Vertriebspartner, die aufgrund von erhöhter Nachfrage oder Währungsschwankungen variieren können.
Sofern im Angebot oder auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF) und exklusive allfälliger Mehrwertsteuer (MWST) oder sonstiger Abgaben.
Das3D behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit zu ändern.
8. Lieferbedingungen
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk (EXW). Die Versandkosten und andere mögliche Kosten gehen somit zu Lasten des Kunden.
Softwarelizenzen werden nach den Richtlinien und Kaufberechtigungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers erworben. Sie werden von Das3D beim Hersteller für den Kunden erworben und können daher nicht zurückgegeben werden.
9. Zahlungsbedingungen
Die Leistungen werden monatlich in Rechnung gestellt; der Kunde erhält für jede erbrachte Leistung einen entsprechenden Arbeitsbericht.
Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Sollten Unklarheiten oder Unstimmigkeiten mit der Rechnung auftreten, muss der Kunde diese innerhalb von 5 Werktagen schriftlich mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als akzeptiert.
Softwarelizenzen werden per Vorauskasse in Rechnung gestellt. Die entsprechenden Lizenzen werden erst nach Begleichung des Rechnungsbetrages an den Kunden ausgehändigt. Ausnahmen sind nur nach besonderer Vereinbarung und mit schriftlicher Zustimmung von Das3D möglich.
Wird die Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, erhält der Kunde eine Mahnung. Bezahlt der Kunde die Rechnung nicht innerhalb der gesetzten Mahnfrist, gerät er automatisch in Verzug und schuldet ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Jahr des geschuldeten Betrags. Im Falle des Verzugs des Kunden behält sich Das3D das Recht vor, die Erbringung der Dienstleistung, die Lieferung der Waren oder die Erteilung der Lizenz zu verweigern oder zurückzunehmen. Nach Ablauf der gesetzten Mahnfrist ist Das3D berechtigt, den Kunden zu belangen und die entstandenen Kosten, wie z.B. Inkasso- oder Anwaltskosten, dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Eine Aufrechnung des Rechnungsbetrages mit einer etwaigen Forderung des Kunden gegen Das3D ist ausgeschlossen.
Das3D behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen Vorauszahlung zu verlangen oder die Zahlungsfrist zu ändern.
Die Rechnungsstellung erfolgt auf elektronischem Wege an eine vom Kunden angegebene E-Mail Adresse. Eine Rechnungsstellung auf Papier per Post ist auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden möglich. In diesem Fall wird ein zusätzlicher Betrag von CHF 3.- pro Rechnung erhoben.
10. Verpackung und Transport
Die Ware wird vom Hersteller transportgerecht verpackt und in der Regel direkt an den Kunden ausgeliefert. Bei der Lieferung prüft der Kunde den Zustand der Verpackung und meldet etwaige Schäden unverzüglich dem Transportunternehmen sowie Das3D.
Das Verpackungsmaterial wird vom Kunden entsorgt, auch wenn die Ware von einem Mitarbeiter von Das3D gebracht wurde. Wünscht der Kunde eine Entsorgung durch Das3D, so übernimmt er die dadurch entstehenden Kosten.
11. Dienstleistungen im Rahmen der Garantie
Eine Gewährleistung für die von Das3D erbrachten Leistungen bezieht sich ausschließlich auf die vertraglich zugesicherten Eigenschaften, die als solche von Das3D schriftlich zugesichert wurden. Die Verjährungsfrist für diese Leistungen beträgt 6 Monate ab Abnahme.
Das3D erbringt seine Dienstleistungen professionell und sorgfältig. Es kann jedoch nicht für einen ununterbrochenen und störungsfreien Betrieb der von ihm erbrachten Dienstleistungen oder Arbeiten garantieren. Schließlich schuldet Das3D keinen Erfolg. Insbesondere kann Das3D nicht garantieren, dass der Einsatz von Sicherheitsprodukten wie Antivirensoftware oder Firewalls Angriffe von außen oder sonstige Schäden an der Infrastruktur des Kunden verhindert.
Beim Verkauf von Fremdprodukten oder Lizenzen gelten die Garantiebedingungen des Herstellers. Das3D tritt daher alle Gewährleistungsansprüche gegen Fremdprodukte an den Kunden ab. Der Anspruch auf Erstattung von Kosten für Fremdreparaturen ist ausgeschlossen. Während der Dauer der Reparatur hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt. Führt ein fehlerhaftes Fremdprodukt zu einem Mehraufwand auf Seiten von Das3D (z.B. Neuinstallation von Software), so trägt der Kunde diese Kosten, sofern er sie nicht an den Hersteller des Produktes weitergeben kann. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde Änderungen an dem Produkt vornimmt und nicht nachweisen kann, dass der Mangel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen ist.
12. Vertragsdauer und Vertragsänderung
12.1. Projekte und einmalige Dienstleistungen
Ohne zeitliche Begrenzung gelten Verträge auf unbestimmte Zeit, bis die im Vertrag geschuldete Leistung erbracht ist. Kommt Das3D zu dem Schluss, dass der Aufwand zur Erfüllung des Auftrages unverhältnismäßig ist, kann sie sich zum Rücktritt entschließen. Das3D kann auch vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde trotz Mahnung seinen Verpflichtungen gegenüber Das3D nicht nachkommt.
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, ein Rücktritt zur Unzeit ist jedoch nicht zulässig. Bei vorzeitigem Rücktritt vom Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 10 Kalendertagen oder weniger und wenn der Arbeitsumfang zum Zeitpunkt der Kündigung mehr als 8 Stunden beträgt, werden 50% der verbleibenden geplanten Zeit berechnet. Wurde ein Mindestzeitraum vereinbart, kann der Vertrag erst nach Ablauf dieses Zeitraums gekündigt werden.
Die von Das3D bereits getätigten Ausgaben werden in jedem Fall in voller Höhe in Rechnung gestellt, unabhängig vom Status des Auftrags oder dem erzielten Ergebnis.
12.2 Lizenzen und wiederkehrende Dienstleistungen
Lizenzen und wiederkehrende Leistungen, wie z.B. Wartungsverträge oder Hardwareserviceverträge, haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab dem Datum der Inbetriebnahme oder Installation. Sie können mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Ohne rechtzeitige Kündigung verlängern sich die Lizenzen und wiederkehrenden Leistungen automatisch um weitere 12 Monate, ohne dass es einer Kündigung durch Das3D bedarf. Eine Kündigung nach Nutzung der Lizenzen ist nicht mehr möglich und das vereinbarte Entgelt wird für die Vertragslaufzeit geschuldet.
Vorzeitige Rücktritte vom Vertrag und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform und müssen von der anderen Partei schriftlich bestätigt werden.
Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund besteht jederzeit, zum Beispiel wenn eine der Parteien gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstoßen hat und der anderen Partei dadurch nachweislich ein finanzieller Schaden entstanden ist.
13. Haftung
Die Haftung für unmittelbare Schäden ist auf die Hälfte des Betrages der vom Kunden erworbenen Dienstleistung, des Produktes oder der Lizenz beschränkt, sofern der Schaden und das Verschulden seitens Das3D nachgewiesen werden kann. Werden direkte Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht, gilt keine Haftungsbeschränkung. In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, mögliche Schäden unverzüglich Das3D zu melden. Eine Haftung für Hilfspersonen ist vollumfänglich ausgeschlossen.
Das3D haftet in keinem Fall für Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch ungelöste Fälle des Benutzersupports entstehen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor.
Wird die Erfüllung des Vertrages durch den Kunden aufgeschoben, ist eine Haftung von Das3D für etwaige Schäden ausgeschlossen.
Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Folgeschäden ist vollständig ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden, ist ebenfalls ausgeschlossen (siehe Artikel 21).
13.1 Haftungsausschluss für den Fall von Cyber-Angriffen
Das3D schließt jegliche Haftung und Ansprüche für durch Cyberangriffe verursachte Schäden aus. Die Sicherheitsangebote und -dienstleistungen von Das3D bestehen aus Produkten von Drittanbietern und sind die bestmögliche Lösung zur Risikominderung bei Angriffen von außen, stellen aber keine Garantie für einen vollständigen Schutz der Infrastruktur des Kunden dar.
Der Kunde ist für den Schutz seiner IT-Infrastruktur verantwortlich. Das3D bietet dem Kunden eine maßgeschneiderte Lösung, um seine Infrastruktur bestmöglich gegen Cyberangriffe zu schützen. Es implementiert die Lösung jedoch gemäß dem Auftrag des Kunden, auch wenn der Kunde beschließt, Teile der angebotenen Lösung wegzulassen.
Im Falle einer Beschädigung der IT-Infrastruktur des Kunden (oder Teilen davon) aufgrund eines Cyberangriffs wird Das3D sein Bestes tun, um den Schaden zu beheben und die Systeme wiederherzustellen. Das3D kann jedoch keine vollständige Wiederherstellung der beschädigten Infrastruktur, insbesondere keine vollständige Datenwiederherstellung, garantieren.
Zu den Cyberangriffen gehören unter anderem Spamming, Hackerangriffe, Phishing, Virenangriffe, Malware, Netzsperren und andere Ereignisse.
14. Produkthaftung
Bei Personen- oder Sachschäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht werden, haftet der Hersteller des Produkts.
15. Rechte an geistigem Eigentum
Alle Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und etwaigen Marken sind Eigentum von Das3D oder des jeweiligen Herstellers. Der Kunde ist ausschließlich berechtigt, die Produkte und Dienstleistungen zu nutzen. Weder diese AGB noch Einzelverträge beinhalten die Übertragung von geistigen Eigentumsrechten, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich erwähnt.
Die Weiterverwendung, die Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem, die der Kunde im Rahmen seiner Zusammenarbeit mit Das3D erhält, ist untersagt, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
16. Datenschutz und Geheimhaltung
Das3D ist berechtigt, Kundendaten im Rahmen der Vertragserfüllung zu nutzen und zu verarbeiten. Das3D ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um die Kundendaten ordnungsgemäß gegen unbefugten Zugriff gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu sichern. Soweit es für die Vertragserfüllung erforderlich ist, darf Das3D Kundendaten an Dritte, wie z.B. Erfüllungsgehilfen oder Gerätehersteller, weitergeben.
Der Kunde ist mit der Speicherung und Nutzung seiner Daten durch Das3D vollumfänglich einverstanden. Auf Anordnung von Gerichten oder Behörden kann Das3D verpflichtet sein, Daten des Kunden offenzulegen.
Ohne das ausdrückliche und schriftliche Verbot des Kunden darf Das3D die Kundendaten für eigene Marketingzwecke und die Übermittlung von Informationen und Angeboten verwenden.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung übermittelten oder erworbenen Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt für 5 Jahre nach Beendigung des Vertrages. Darüber hinaus sind beide Parteien dafür verantwortlich, dass ihre Hilfspersonen oder beteiligten Dritten die Informationen ebenfalls vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn die andere Partei die Informationen nachweislich rechtmäßig von Dritten erhalten hat oder wenn die Informationen bereits vor Vertragsabschluss allgemein bekannt waren.
Darüber hinaus wird die Geheimhaltung aller Daten im System des Kunden gemäß StGB Art. 321 (Verletzung des Berufsgeheimnisses).
Darüber hinaus gelten die Datenschutzbestimmungen auf der Homepage von Das3D (www.das3d.ch).
17. Wettbewerbsverbot
Beide Parteien verpflichten sich, keine Leistungen im Geschäftsfeld der anderen Partei für deren Kunden auf eigene Rechnung zu erbringen. Ferner verpflichten sich beide Parteien, keine Leistungen im Geschäftsfeld der anderen Partei für deren Kunden anzubieten, auch wenn sie von diesen Kunden dazu aufgefordert werden.
18. Abwerbeverbot
Dem Kunden ist es untersagt, Mitarbeiter von Das3D abzuwerben oder in irgendeiner Form zu beschäftigen oder einzustellen. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung schuldet der Kunde Das3D pro Fall eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttojahresgehaltes einschließlich Gehaltsbestandteilen (z.B. Dienstwagen). Darüber hinaus kann Das3D weitere mit der Abwerbung zusammenhängende Kosten wie z.B. Einstellungs- oder Schulungskosten geltend machen. Diese Regelung gilt für 6 Monate nach Ausscheiden des Mitarbeiters aus Das3D.
19. Verteidigungsklausel (Kampf der Formen)
Mit dem Abschluss des Vertrages zwischen Das3D und dem Kunden bestätigt dieser, diese AGB zu akzeptieren und auf seine eigenen AGB zu verzichten.
20. Weitere Bestimmungen
Diese AGB sind auf unbestimmte Zeit gültig, bis eine neue Fassung in Kraft tritt. Änderungen sind jederzeit möglich und gelten für alle abgeschlossenen Verträge nach Inkrafttreten der neuen Fassung der AGB. Für den Kunden gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB, es sei denn, der Kunde hat einer neueren Fassung der AGB zugestimmt.
21. Höhere Gewalt
Wird die Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt verzögert, eingeschränkt oder gar unmöglich, so ist Das3D für die Dauer der höheren Gewalt und einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Kalendertage an, kann Das3D vom Vertrag zurücktreten.
Als höhere Gewalt gelten beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Stürme, Unwetter, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Terrorismus, Sabotage, Streiks, nukleare Unfälle oder unvorhersehbare behördliche Beschränkungen, wie z. B. im Falle einer Pandemie.
22. Erfüllungsort
Sofern nicht anders vereinbart, wird die Dienstleistung von Das3d am Standort des Kunden oder in dessen eigenen Räumlichkeiten erbracht.
23 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB und alle Verträge zwischen dem Kunden und Das3D unterliegen dem Schweizer Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bestehen, ist das Gericht am Sitz von Das3D zuständig. Das3D kann den Kunden bei Bedarf auch an seinem Wohnsitz oder Aufenthaltsort erreichen.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (SR 0.221.221.1) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
24. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages zwischen dem Kunden und Das3D nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In einem solchen Fall werden beide Parteien die unvollständige Bestimmung einvernehmlich durch eine andere rechtsgültige Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Datum: 01. Januar 2022
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